|
|
|
|
VentureLab Oldenburg e.V.
- Aufnahmekriterien -
|
|
|
|
|
|
|
Spielregeln des VentureLab Oldenburg e.V.
§ 1 Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigt sind alle Studenten, Absolventen (Alumni) und Mitarbeiter der Universität Oldenburg und der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven. Das schließt ausdrücklich alle Fakultäten und Fachbereiche ein. In Einzelfällen können auch andere potenzielle Gründer in innovativen Bereichen eine Nutzungsberechtigung erhalten.
§ 2 Ermittlung der Nutzungsberechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung des VentureLab Oldenburg wird ausschließlich durch den Vorstand gewährt.
§ 3 Nutzungsvoraussetzung
Die Voraussetzungen für die Nutzung des VentureLab Oldenburg ergeben sich aus den §1+2 und zusätzlich aus der rechtlichen Stellung und des Antragstellers. Die Kriterien sind folgende:
- Es handelt sich um eine Unternehmung in der Vorgründungs- oder Gründungsphase.
- Nach dem Ermessen der Geschäftsführung ergänzt der Antragsteller inhaltlich die Ausrichtungen der aktuellen Nutzer (Synergie).
Der Vorstand entscheidet in regelmäßigen Abständen, ob die o.g. Kriterien von dem Antragsteller erfüllt werden.
§ 4 Nutzungsdauer
Nutzungsverträge werden für die Dauer von mindestens drei bis maximal achtzehn Monaten geschlossen.
§ 5 Aufhebung der Nutzungsberechtigung
Die Aufhebung der Nutzungsberechtigung erfolgt automatisch bei Vertragsende, jedoch spätestens nach einer Nutzungsdauer von achtzehn Monaten. Nutzer können nur in der Vorgründungsphase sowie einzelne Fälle in der Gründungsphase nach den Maßgaben dieses Regelwerkes gefördert werden. Außerdem kann eine Aufhebung bei Nichterfüllung der in §3 aufgeführten Kriterien und bei grobem Fehlverhalten durch den Vorstand erfolgen.
§ 6 Rechte des Vereinsvorstands
Der Vorstand beschließt über die Nutzungsberechtigung der Antragssteller. Ebenso beschließt es über den Entzug der Nutzungsberechtigung. Das gilt nicht für die nach Maßgabe des in §7.2 erfüllten Umstände. Änderungen der Nutzungsbedingungen kann nur der Vorstand beschließen. Der Vorstand tagt mindestens in einem Rhythmus von drei Monaten. Alle Angelegenheiten, die direkt das VentureLab Oldenburg betreffen werden von diesem Gremium entschieden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Nutzer
§ 7.1 Rechte
Die Nutzer haben das Recht, die Räumlichkeiten und Infrastruktur für die Umsetzung der im Antrag gestellten und der dem Gremium präsentierten Inhalte zu nutzen. Sie haben weiterhin das Recht, die allen Gründern gemeinsam zur Verfügung gestellte Technik (z.B. Projektor, Notebooks) und Infrastruktur (z.B. Konferenzräume) zu nutzen. Konferenzräume und Technik werden zentral durch das Management des VentureLab Oldenburg vergeben.
§ 7.2 Pflichten
Die Nutzer müssen ihre Ergebnisse in einem halbjährlichen Rhythmus dem Gremium vorstellen (zu dieser Vorstellung des Halbjahresergebnisses werden basierend auf dem Netzwerkgedanken des VentureLab Oldenburg auch die anderen Gründerteams eingeladen). Weiterhin verpflichten sich die Nutzer, die ihnen zur Verfügung gestellte Technik und Räumlichkeiten mit der üblichen Sorgfaltspflicht zu behandeln. Die Nutzer verpflichten sich schriftlich, die vorliegenden „Spielregeln“ jederzeit einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen, das heißt bei Verlust oder Beschädigung haften die Nutzer.
§ 8 Treffen
Es findet im vierteljährlichen Rhythmus ein Treffen aller Teams statt, an dem mindestens ein Vertreter jeder Gruppe teilnehmen muss. Organisiert und vorbereitet werden diese Treffen von den Teams.
|
|
|
|
|